Die Berufsschule hat die Aufgabe, berufliche und allgemeine Lernziele unter der besonderen Berücksichtigung der Arbeitswelt zu vermitteln: die Lerninhalte sind in Lehrplänen festgelegt. |
Voraussetzung für den Bildungsgang ist in der Regel der Berufsausbildungsvertrag zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden; die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel drei Jahre, mit der Möglichkeit der Verkürzung der Ausbildungszeit. Die Abschlussprüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer abgelegt. Die Prüfungsanforderungen für die Zwischen- und Abschlussprüfung der kaufmännischen und kaufmännisch-verwandten Berufen können Sie bei der AkA (Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen) in Nürnberg einsehen.
Für die praktische Ausbildung ist die jeweils fest vorgeschriebene Ausbildungsordnung maßgebend, die dem Betrieb als Grundlage für den zu erstellenden Ausbildungsplan dient. Geregelt wird darin die zeitliche und die sachliche Gliederung der betrieblichen Ausbildung.
Informationen zu den wichtigsten dualen Ausbildungsberufen und den dazugehörigen Ausbildungsordnungen finden Sie u.a. beim Bundeministerium f. Wirtschaft und noch einiges mehr (Bewerbung, Vorstellungsgespräch, Ausbildung, Weiterbildung, ...) beim Berufsinformationszentrum.
Ansprechpartner: Petra Schaub
Schulintern: Anmeldeformular zur Berufsschule